Was das Dokument ist
Wer als EU-Bürger länger als drei Monate in Spanien lebt, muss sich im Registro Central de Extranjeros eintragen lassen. Das Ergebnis ist eine grüne Bescheinigung — im Alltag „die Residencia“ oder „die grüne Karte“ genannt.
Sie enthält Name, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Ihre NIE-Nummer und das Registrierungsdatum. Sie wird im Termin sofort ausgestellt, gesetzlich ausdrücklich so vorgesehen. Sie gehen also mit dem fertigen Dokument wieder hinaus.
Eine separate NIE brauchen Sie dafür nicht — sie ist in dieser Bescheinigung enthalten.
Amtliche Quelle: Art. 7 Real Decreto 240/2007
Die Frist
Drei Monate ab Einreise. Das steht so im Gesetz und wird vom Polizeiportal wörtlich bestätigt.
Was bei Versäumnis passiert: Nach europäischem Recht sind nur verhältnismäßige, nicht diskriminierende Sanktionen zulässig — eine Geldbuße ist möglich, eine Ausweisung ausdrücklich nicht. In der Praxis wird in Spanien selten sanktioniert, und verspätete Anträge werden angenommen. Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf: Ohne Registrierung hängen Gesundheitskarte, Sozialversicherung und Bankkonto in der Luft.
Was Sie nachweisen müssen — drei Fälle
Hier entscheidet sich, wie aufwendig Ihr Verfahren wird. Das Gesetz kennt drei Gruppen.
Sie arbeiten angestellt
Der einfachste Fall. Sie brauchen eine Arbeitgebererklärung oder Beschäftigungsbescheinigung, die mindestens Firmenname, Anschrift, Steuernummer und Beitragskontonummer der Firma enthält. Praktisch akzeptiert werden auch Arbeitsvertrag plus Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Kein Einkommensnachweis, kein separater Versicherungsnachweis — die Krankenversicherung läuft über die Anmeldung bei der Seguridad Social mit.
Häufiger Fehler
Fehlt auf der Bescheinigung die Beitragskontonummer, war der Termin umsonst. Lassen Sie sie vorher prüfen.
Sie machen sich selbständig
Gesetzlich genügt die steuerliche Anmeldung — Modelo 036 oder 037, also die Eintragung ins Verzeichnis wirtschaftlicher Tätigkeiten.
In der Praxis verlangen viele Ämter zusätzlich die Anmeldung bei der Sozialversicherung für Selbständige, das RETA. Das ist in dieser Gruppe der häufigste Ablehnungsgrund. Bringen Sie beides mit, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Amtliche Quelle: Art. 3 Orden PRE/1490/2012
Sie arbeiten nicht — Rentner, Privatier, Zuzug zum Partner
Die aufwendigste Gruppe. Sie müssen zwei Dinge nachweisen.
Erstens: ausreichende Mittel.
Der gesetzliche Bezugspunkt ist die spanische beitragsunabhängige Mindestrente, nicht der viel zitierte IPREM. Für 2026:
| Haushalt | Grenzwert |
|---|---|
| Eine Person | 8.803,20 € im Jahr, entspricht 628,80 € monatlich |
| Zwei Personen | 14.965,44 € im Jahr |
| Drei Personen | 21.127,68 € im Jahr |
In Ratgebern fast immer falsch
Sehr häufig wird stattdessen der IPREM genannt, rund 600 € monatlich. Der ist hier rechtlich nicht einschlägig. Beide Zahlen kursieren, einzelne Ämter verlangen mehr. Verlassen Sie sich nicht auf einen Fixbetrag — europäisches Recht verbietet den Ämtern ausdrücklich, eine starre Mindestsumme zu fordern, es muss immer eine Einzelfallprüfung geben. Praktisch heißt das: Je deutlicher Sie über der Grenze liegen, desto reibungsloser läuft der Termin.
Als Nachweis akzeptiert werden Eigentumsurkunden, bestätigte Schecks, Belege über Kapitalerträge, Kreditkarten, Rentenbescheide und Kontobescheinigungen. Achten Sie darauf, dass Bankunterlagen aktuell und von der Bank bestätigt sind — ein Ausdruck aus der Banking-App reicht vielen Stellen nicht.
Zweitens: Krankenversicherung mit Leistungsumfang wie das spanische Gesundheitssystem.
- Deutsche Rentner: Formular S1. Wer eine deutsche Rente bezieht, lässt sich von der Krankenkasse das Formular S1 ausstellen. Das genügt, eine private Police ist dann nicht nötig. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass Rentner die Bedingung erfüllen, wenn ihr Herkunftsstaat die Gesundheitsversorgung trägt.
- Alle anderen: private Krankenvollversicherung. Die oft genannten Kriterien „ohne Selbstbehalt, ohne Wartezeiten, ohne Jahreshöchstgrenze“ stammen streng genommen aus dem Verfahren für Nicht-EU-Bürger und sind für Sie nicht normiert. Manche Ämter wenden sie trotzdem an. Wählen Sie vorsorglich eine Police ohne Selbstbehalt und ohne Karenzzeiten — der Aufpreis ist kleiner als ein verlorener Termin.
Zwei teure Missverständnisse
Die Europäische Krankenversicherungskarte reicht nicht. Sie ist als Nachweis ausdrücklich nur für Studenten vorgesehen.
Das convenio especial der IB-Salut — 60 € monatlich unter 65, 157 € ab 65 — taugt nicht als Erstnachweis: Es setzt bereits ein Jahr Voraufenthalt voraus und deckt keine Medikamente ab. Als Lösung für später interessant, für den Antrag nicht.
Amtliche Quelle: Art. 3 Orden PRE/1490/2012, Art. 7 Real Decreto 240/2007
Der Sonderfall: Zuzug zum spanischen Partner
Verfahrensrechtlich ändert das nichts. Als deutsche Staatsangehörige haben Sie ein eigenes Freizügigkeitsrecht — Sie registrieren sich als nicht erwerbstätig und weisen Mittel und Krankenversicherung in eigener Person nach. Die Sonderregeln für Familienangehörige greifen nur, wenn der zuziehende Partner aus einem Nicht-EU-Land kommt.
Wichtig in der Praxis: Sie können sich nicht einfach über die Sozialversicherung Ihres Partners mitversichern, nur weil Sie zusammenwohnen. Die Mitversicherung knüpft an Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit wirtschaftlicher Abhängigkeit an. Für den Antrag brauchen Sie eine eigene Police.
Was Sie zum Termin mitbringen
- Modelo EX-18, ausgefüllt und unterschrieben
- Reisepass oder Personalausweis, Original und Kopie
- Bezahlte und abgestempelte Tasa 790/012
- Die Nachweise Ihrer Fallgruppe
- Empadronamiento-Bescheinigung, nicht älter als drei Monate
- Von allem eine Kopie — fehlende Kopien sind einer der häufigsten Gründe, weggeschickt zu werden
Gesetzlich ist der Padrón übrigens keine Voraussetzung. In der Praxis verlangen ihn viele Ämter trotzdem, und Sie brauchen ihn ohnehin für Gesundheitskarte, Schule und Kfz. Machen Sie ihn zuerst, dann kann er Ihnen nicht fehlen.
Wo und wann
Mallorca: Oficina de Extranjería / Policía Nacional, C/ Felicià Fuster 7, 07006 Palma
Ibiza und Formentera: Passeig Marítim Joan Carles I s/n, Casa del Mar, 2. Stock, 07800 Eivissa
Menorca: Plaça de la Miranda 22, 07701 Maó
Wie Sie den Termin bekommen, steht ausführlich unter cita previa bei der Extranjería.
Nach fünf Jahren
Nach fünf Jahren ununterbrochener rechtmäßiger Residenz können Sie die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht beantragen.