NIE-Nummer für Mallorca beantragen

Warum das Konsulat Sie wegschickt — und was Sie stattdessen brauchen

Zuletzt geprüft: August 2026

Inhalt
  1. Der Irrtum, der Wochen kostet
  2. Es gibt zwei Verfahren, nicht eines
  3. Sie brauchen gar keine separate NIE
  4. Wann die NIE beim Konsulat richtig ist
  5. Ich hatte schon einmal eine NIE. Gilt die noch?
  6. Was Sie stattdessen tun
  7. Häufige Fragen

Der Irrtum, der Wochen kostet

Ein Ehepaar fährt zum spanischen Konsulat nach Düsseldorf. Termin lange vorher gebucht, Unterlagen sortiert, Urlaubstag genommen. Sie wollen ihre NIE beantragen, weil sie in einem halben Jahr nach Mallorca ziehen.

Nach zehn Minuten stehen sie wieder auf der Straße. Das Konsulat darf ihnen die Nummer nicht ausstellen — nicht, weil Unterlagen fehlen, sondern weil sie dauerhaft nach Spanien ziehen wollen.

Diese Geschichte steht jede Woche neu in den Auswanderer-Gruppen. Mal Düsseldorf, mal Frankfurt, mal München. Der Grund dahinter ist einfach, wird aber praktisch nirgends erklärt.

Es gibt zwei Verfahren, nicht eines

Der ganze Ärger entsteht, weil zwei völlig verschiedene Dinge denselben Alltagsnamen tragen.

NIE-Zuteilung (Modelo EX-15)Certificado de Registro (Modelo EX-18)
Für wenWer in Spanien etwas erledigen muss, aber nicht dort wohntWer länger als drei Monate in Spanien lebt
Typischer FallImmobilienkauf als Nichtresident, Erbschaft, FirmenanteilAuswanderung
WoKonsulat in Deutschland oder in SpanienAusschließlich in Spanien, persönlich
ErgebnisEine Nummer auf einem weißen BlattDie grüne Bescheinigung — mit der NIE darin
Rechtliche WirkungNur Identifikation, kein AufenthaltsnachweisNachweis des Aufenthaltsrechts
Gebühr9,84 €12,00 €

Das spanische Generalkonsulat Hamburg schreibt es unmissverständlich: Bürger eines EU-Mitgliedstaats, die länger als drei Monate in Spanien leben werden, können die NIE dort nicht beantragen. Stuttgart und Frankfurt formulieren es ebenso deutlich. Düsseldorf sagt es indirekter — weshalb dort besonders viele Menschen vergeblich erscheinen.

Die gute Nachricht: Sie brauchen gar keine separate NIE

Die grüne Bescheinigung, die Sie in Spanien bekommen, enthält Ihre NIE-Nummer bereits. Das ist keine Kulanz einzelner Beamter, sondern gesetzlich vorgeschrieben: Das Certificado de Registro muss Name, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, die Ausländeridentifikationsnummer und das Registrierungsdatum ausweisen.

Sie beantragen also nicht erst die NIE und dann die Residencia. Sie beantragen einmal — und bekommen beides.

Amtliche Quelle: Art. 7 Abs. 5 Real Decreto 240/2007

Wann die NIE beim Konsulat trotzdem richtig ist

Es gibt einen Fall, in dem der Weg über das Konsulat stimmt: Sie kaufen jetzt eine Immobilie, ziehen aber erst in ein oder zwei Jahren um. Für den Notartermin brauchen Sie die Nummer, ohne schon Resident zu sein.

Voraussetzungen: kein geplanter Aufenthalt über drei Monate, Wohnsitz im jeweiligen Konsularbezirk, Termin erforderlich. Mitzubringen sind das Modelo EX-15 im Original und in Kopie, Ausweis mit Kopie, eine aktuelle Meldebescheinigung — Düsseldorf und Frankfurt akzeptieren maximal drei Monate, Stuttgart nur dreißig Tage — sowie das Modelo 790/012. Die Gebühr beträgt 9,84 €, die Bearbeitung dauert je nach Konsulat etwa zwei bis acht Wochen.

Beim späteren Umzug kommt die grüne Bescheinigung trotzdem noch dazu. Ihre Nummer bleibt dieselbe.

Kein Trick

Wer aktuell umzieht und das beim Konsulat verschweigt, um schneller an eine Nummer zu kommen, bewegt sich außerhalb der Weisungslage. Der Aufwand lohnt sich auch nicht — die grüne Bescheinigung brauchen Sie ohnehin.

Ich hatte schon einmal eine NIE. Gilt die noch?

Ja. Die NIE ist gesetzlich persönlich, einmalig und ausschließlich — sie wird nicht neu vergeben und läuft nicht ab. Was abläuft, sind Dokumente, nie die Nummer.

Eine Einschränkung: Wenn Ihr Aufenthalt sehr lange zurückliegt, hatten Sie möglicherweise noch gar keine NIE im heutigen Format, sondern nur eine Residenzkarten- oder Aktennummer. Das heutige Format wurde erst später eingeführt. Dann bekommen Sie jetzt erstmals eine NIE.

So finden Sie eine alte Nummer wieder, in dieser Reihenfolge:

  1. Beim Termin selbst. Die Polizei prüft anhand Name, Geburtsdatum und Pass den Zentralbestand. In vielen Fällen erledigt sich die Frage dort.
  2. Formeller Antrag mit Modelo EX-15, Feld Certificado. Gebühr 7,31 €, auch bei den Konsulaten in Deutschland möglich — sinnvollerweise vor der Ausreise.
  3. Arbeitsleben-Auskunft der spanischen Sozialversicherung, der informe de vida laboral. Wer damals gearbeitet hat, findet dort meist die geführte Ausweisnummer.
  4. Alte Papiere: Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Kontoeröffnungen, Notarurkunden.

Amtliche Quelle: Orden INT/2058/2008 — die NIE ist „personal, único y exclusivo“

Was Sie stattdessen tun

Wenn Sie dauerhaft nach Mallorca ziehen, sieht Ihr Weg so aus:

  1. Wohnsitz sichern — Mietvertrag ab sechs Monaten Laufzeit oder Kaufvertrag
  2. Empadronamiento beim Rathaus — dafür genügt der Reisepass, eine NIE brauchen Sie nicht
  3. Krankenversicherung nachweisbar machen
  4. Gebühr Modelo 790/012 bezahlen — 12,00 €, Bankstempel nicht vergessen
  5. Termin buchen und wahrnehmen
  6. Certificado de Registro erhalten — mit Ihrer NIE darin

Ihre Frist

Sie haben drei Monate ab Einreise Zeit, sich registrieren zu lassen.

Häufige Fragen

Kann ich die NIE online beantragen?+

Für den Weg über das Konsulat gibt es Terminsysteme, aber kein rein digitales Verfahren. Das Certificado de Registro erfordert in jedem Fall persönliches Erscheinen in Spanien.

Kann jemand anderes das für mich erledigen?+

Für die NIE als Nichtresident ja, mit notarieller, apostillierter Vollmacht samt beglaubigter Übersetzung. Für das Certificado de Registro nicht — dort müssen Sie persönlich erscheinen.

Was kostet die NIE bei einer Agentur?+

Die Amtsgebühr liegt unter zehn Euro. In Foren berichten Menschen von mehreren hundert Euro für Vermittlungsdienste. Eine Begleitung kann sinnvoll sein, wenn Sie kein Spanisch sprechen — aber kennen Sie den Amtspreis, bevor Sie verhandeln.

Brauche ich die NIE für ein Bankkonto?+

Für ein Residentenkonto ja. Manche Banken akzeptieren das weiße NIE-Blatt nicht und verlangen die grüne Bescheinigung — ein weiterer Grund, gleich das richtige Verfahren zu wählen.