Was das ist
Das empadronamiento ist die Anmeldung im Einwohnerregister Ihrer Gemeinde, dem padrón municipal. Es ist der spanische Behördengang, der am wenigsten wehtut — und der erste, den Sie machen sollten.
Die Bescheinigung daraus brauchen Sie später fast überall: für die Gesundheitskarte, die Schulanmeldung, die Kfz-Ummeldung und in der Praxis auch bei der Residencia.
Der wichtigste Punkt: Sie brauchen keine NIE
Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis genügt. Das ist ausdrücklich geregelt: Für EU-Bürger wird die Nummer der gültigen spanischen Aufenthaltskarte eingetragen — oder, wenn diese nicht vorliegt, die des Identitätsdokuments oder Passes.
Und noch etwas steht ausdrücklich in der Vorschrift: Die Gemeinde darf gar nicht prüfen, ob Ihr Aufenthalt rechtmäßig ist. Der Padrón erfasst, wer tatsächlich wohnt — nicht, wer wohnen darf.
Genau hier hängen viele fest, weil sie glauben, sie bräuchten erst eine Nummer. Sie brauchen keine. Warum die NIE ohnehin anders funktioniert, als die meisten denken, steht im eigenen Artikel.
Aufgepasst in Palma
Palma akzeptiert die weiße NIE-Bescheinigung nicht als Ausweisdokument. Nehmen Sie den Reisepass mit, nicht das Blatt Papier vom Konsulat.
Amtliche Quelle: Resolución vom 29.04.2020, Technische Weisungen zum Padrón — „Al Ayuntamiento no le corresponde realizar ningún control sobre la legalidad o ilegalidad de la residencia“
Der Wohnungsnachweis — hier scheitert es wirklich
Nicht am Ausweis, sondern am Nachweis, dass Sie tatsächlich dort wohnen. Palma akzeptiert:
- Wenn Sie Eigentümer sind: Escritura — es genügen Deckblatt, Eigentümerseite und Beschreibung —, Nota simple, der letzte IBI-Beleg oder eine aktuelle Nebenkostenrechnung auf Ihren Namen.
- Wenn Sie mieten: Mietvertrag mit mindestens sechs Monaten Laufzeit, dazu ein Zahlungsbeleg des laufenden oder des Vormonats.
- Wenn Sie bei jemandem wohnen: eine unterschriebene autorización de empadronamiento des Wohnungsinhabers, dessen Ausweiskopie und sein Eigentums- oder Mietnachweis.
Der Stolperstein
Wer bei Freunden oder möbliert ohne festen Vertrag unterkommt, scheitert an einer Unterschrift, die eine andere Person leisten muss. Klären Sie das, bevor Sie fliegen. Ein Vermieter, der sich weigert, blockiert Ihren gesamten Prozess — und zwar nicht nur den Padrón, sondern alles, was danach kommt.
In Foren berichten Menschen, dass ihr Mietvertrag nicht genügte, weil die Behörde ihnen schlicht nicht glaubte, dass sie dort wohnen. Gelöst wurde es dann über eine unterschriebene Vollmacht des Vermieters samt Ausweiskopie. Wer diese Papiere von vornherein dabei hat, spart sich den zweiten Anlauf.
Eine fertige Vermieter-Vollmacht zum Kopieren — auf Spanisch und Deutsch, mit allen Angaben, die das Rathaus sehen will — liegt im Leitfaden bei.
Termin und Ablauf in Palma
- Termin über citaprevia.palma.cat
- Ab 65 Jahren ohne Termin in der OAC Son Moix, 8:30 bis 13:30 Uhr
- Wer Eigentümer ist oder eine Eigentümervollmacht hat, kann die Anmeldung mit digitaler Signatur auch online erledigen
- Telefonisch: 010 beziehungsweise 971 225 900
Die Bescheinigung bekommen Sie in der Regel direkt. Achten Sie darauf, ob Sie ein certificado oder nur ein volante erhalten — für Behördenverfahren wird meist das Zertifikat verlangt, und es sollte nicht älter als drei Monate sein.
Warum zuerst?
Gesetzlich ist der Padrón keine Voraussetzung für die grüne Bescheinigung — weder das Real Decreto 240/2007 noch die Durchführungsvorschrift nennen ihn.
In der Praxis verlangen ihn viele Ausländerämter trotzdem, und amtliche Provinz-Merkblätter führen ihn ausdrücklich auf. Er kostet nichts, dauert einen Vormittag, und Sie brauchen ihn ohnehin. Machen Sie ihn zuerst, dann kann er Ihnen nicht fehlen.
Häufige Fragen
Kostet das etwas?+
Nein, die Anmeldung ist gebührenfrei.
Muss ich mich abmelden, wenn ich wieder wegziehe?+
Bei einem Umzug innerhalb Spaniens meldet Sie die neue Gemeinde automatisch um. Beim Wegzug ins Ausland sollten Sie sich aktiv abmelden.
Ich wohne in einer anderen Gemeinde auf Mallorca, nicht in Palma.+
Das Verfahren ist dasselbe, nur die Anlaufstelle und das Terminsystem unterscheiden sich. Fragen Sie beim Ayuntamiento Ihrer Gemeinde.
Muss ich den Padrón erneuern?+
EU-Bürger mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Regel nicht. Für Behördenverfahren wird aber oft eine aktuelle Bescheinigung verlangt, nicht älter als drei Monate — die holen Sie dann neu.